| Beiträge für Studenten ab 01.07.2008 |
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Beiträge pflichtversicherter Studenten ab 01.07.2008Ab dem 01.07.2008 ändert sich der Beitrag zur Gesetzlichen Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, Auszubildende des zweiten Bildungswegs und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt. Grund hierfür ist, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose um 0,25 Prozent erhöht wird. Die Erhöhung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Pflegeversicherung wurde mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Danach beträgt der Beitragssatz ab dem 01.07.2008 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose. Ab dem 01.07.2008 errechnet sich für versicherungspflichtige Studenten ein Beitrag von:
Einheitlicher KrankenversicherungsbeitragDa versicherungspflichtige Studenten einen einheitlichen Beitrag zur Krankenversicherung von derzeit 49,40 € zahlen, sind ab dem 01.07.2008 zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt (49,40 € + 9,09 € =) 58,49 € bzw. (49,40 € + 10,25 € =) 59,65 € von Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen. Weitere Artikel zum Thema:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 19. Mai 2009 um 18:10 Uhr |
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