| Erlaubsniserteilung als Rentenberater |
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Rentenberater für die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und UnfallversicherungAmtliche BekanntmachungFürther Nachrichten vom 09. Juli 2004 Die Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am 07.06.2004 unter dem Gz. 371 RB – 3/48 folgenden Bescheid erlassen: Herr Helmut Göpfert, geboren am 28.6.1974 in Nürnberg, erhält für den Geschäftssitz in 90522 Oberasbach, Habichtweg 7, gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 nr. 1 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935 (RGBl 1 Seite 1478 – BGBl III FNA303 – 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.6.2002 (BGBl Seite 2010), in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der 1. Ausführungsverordnung des Rechtsberatungsgesetzes (RGBl I Seite 1481 – BGBl III/FNA 303 – 12-1), die Erlaubnis als Rentenberater für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts. Die Erlaubnis berechtigt ausschließlich zur Führung der Berufsbezeichnung „Rentenberater für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung“. Die Berufsbezeichnung „Rechtsbeistand“ darf nicht geführt werden. Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, zur Erhebung von klagen, zum mündlichen Verhandeln vor Gericht und zum Verkehr mit dem Vollstreckungsgericht. Die Erlaubnis wird unter folgenden Auflagen erteilt:
I.A. Hölzel
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. Februar 2008 um 15:30 Uhr |


