Kein Ausschluss der Familienversicherung bei KV-Schutz in Sondersystemen von EU-Institutionen Drucken E-Mail

Gleichstellung des KV-Schutzes in Sondersystemen von EU-Institutionen

Nach § 10 Abs. 3 SGB V ist eine Familienversicherung für Kinder dann nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds

  • nicht Mitglied einer Krankenkasse ist,
  • das monatliche Gesamteinkommen regelmäßig die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und
  • dessen Einkommen regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

Gleichstellung Sondersysteme von EU-Institutionen

Sofern der Ehegatte bzw. der Lebenspartner nicht Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse ist, ist eine Familienversicherung jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn eine Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem eines EWR-Staats bzw. der Schweiz besteht. Diese ist dann der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gleichzustellen.

Sondersysteme der EU-Institutionen

Ebenfalls werden Krankenversicherungen in Sondersystemen, wie sie bei EU-Institutionen üblich sind, einer Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass der Ehegatte bzw. Lebenspartner des Mitglieds direkt vor Eintritt in dieses Sondersystem

  • in Deutschland oder
  • in einem anderen EWR-Staat bzw. der Schweiz

gesetzlich krankenversichert war.

Übersicht der Sondersysteme der EU-Institutionen

Folgende Sondersysteme kommen in Betracht:

Institutionen
  • Europäische Kommission
  • Europäisches Parlament
  • Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
  • Europäischer Bürgerbeauftragter
  • Rat der Europäischen Union – Vorsitz
  • Europäischer Datenschutzbeauftragte
Interinstitutionelle Einrichtungen
  • Europäisches Amt für Personalauswahl
  • Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
  • Europäische Verwaltungsakademie
Finanz- und Finanzierungsinstitutionen
  • Europäische Zentralbank
  • Europäische Investitionsbank – Europäischer Investitionsfonds
Autonome Einrichtungen der Europäischen Union (Agenturen)
  • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  • Gemeinschaftsagenturen
  • Exekutivagenturen
  • Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Beratende Organe
  • Ausschuss der Regionen
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 19. Mai 2009 um 18:45 Uhr