| Familienversicherung für nicht eingeschriebene Examenskandidaten |
|
|
|
Sofern die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (s. § 10 Abs. 1 SGB V) vorliegen, wird dieser Anspruch für Kinder nach § 10 Abs. 2 SGB V auf ein bestimmtes Lebensalter begrenzt. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V ist ein Anspruch auf Familienversicherung für Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gegeben, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Vermehrt keine Einschreibungen wegen StudiengebührViele Studenten schreiben sich jedoch nicht mehr als Studierende ein, um sich die Studiengebühren zu sparen, wenn bereits die erforderlichen Vorlesungen besucht wurden und sie nur noch aufgrund der Abschlussprüfung in den Universitätsbetrieb integriert sind. In diesem Zusammenhang hat sich in der Praxis oft die Frage gestellt, ob auch für den nicht eingeschriebenen Examenskandidaten noch ein Anspruch – sofern die relevante Altersgrenze noch nicht überschritten wurde – besteht, da der Tatbestand der Schulausbildung oder Berufsausbildung noch erfüllt wird. Besprechungsergebnis Spitzenverbände der KrankenkassenIn einer Besprechung des Arbeitskreises Versicherungen und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Besprechungsteilnehmer am 27.09.2007 grundsätzlich nochmals darauf hingewiesen, dass eine Hochschulausbildung im Sinne einer Familienversicherung:
vorliegt. Examenskandidaten für die PrüfungszeitBei Examenskandidaten wird der Tatbestand der (Hoch-)Schulausbildung dann für die Zeit nach dem Ende des letzten Studiensemesters - für das sich der Student zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hat - als erfüllt angesehen, wenn
vorgelegt wird. Längstens sechs MonateDiese sogenannte Prüfungszeit wird für die maximale Dauer von sechs Monaten als Zeit der Schulausbildung anerkannt und zwar unabhängig davon, ob eine Exmatrikulation des Examenskandidaten erfolgt ist oder dieser für die Ablegung der Prüfung beurlaubt wurde. Weitere Artikel zum Thema:
|
|||
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 19. Mai 2009 um 18:27 Uhr |
- Freiwillige Versicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe
- Screening Schwangerschaftsdiabetes
- Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- Versicherungsfreiheit von höher verdienenden Arbeitnehmern
- Beitragsberechnung bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern
- Fahrkosten
- Nikolausurteil
- Haushaltshilfe
- Krankengeld-Berechnung, Bemessungszeitraum
- Krankengeld-Berechnung


