Geschichte der Krankenversicherung Drucken E-Mail

Die Geschichte der Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig unserer heutigen Sozialversicherung. Am 17.11.1881 hat der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck vor dem Reichstag die Kaiserliche Botschaft verlesen. Am 15.06.1983 verabschiedete dann der Deutsche Reichstag das Gesetz zur Krankenversicherung.

Mit der Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde bereits der Versicherungszwang bzw. die Versicherungspflicht eingeführt. Vor allem waren Personen, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt waren, gegen Krankheit versichert.

Der Leistungskatalog sah damals folgende Leistungen vor:
  • Freie ärztliche Behandlung
  • Freie Arzneimittel
  • Kleinere Heilmittel
  • Im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld ab 3. Tag von mind. 50% des Lohnes (Höchstdauer 26 Wochen)
  • Sterbegeld in Höhe 20facher Lohn
  • Wöchnerinnenunterstützung für 4 Wochen nach Niederkunft

Die Krankenversicherung wurde durch Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Baukrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaftskassen und Hilfskassen durchgeführt.

Die Reichsversicherungsordnung

Ab 1911 wurden die Rechtsvorschriften – neben der Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat dann mit dem Jahr 1914 in Kraft und sah auch eine Versicherungspflicht für Dienstboten, Wanderarbeiter und Beschäftigte der Land- und Fortwirtschaft vor.

Die Jahre 1933 bis 1945

In den Jahren 1933 bis 1945, also der Zeit des Nationalsozialismus, wurde die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft. Dadurch, dass den Krankenversicherungsträgern staatlich anerkannte Leiter zugewiesen wurde, wurde die Organisation, Finanzierung und Aufsicht fundamental geändert.

Ab 1941 wurde jedoch die bis heute vorhandene Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingeführt.

Die Jahre 1945 bis 1969

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, wurde im Jahr 1952 auch die Selbstverwaltung der Krankenkassen wieder eingeführt bzw. wieder hergestellt.

Ab 1970

Die Gesetzliche Krankenversicherung wurde stets weiterentwickelt und den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Änderungen angepasst. Daher sind die Jahre ab 1970 durch Reformmaßnahmen geprägt.

Mit dem Jahr 1970 wurde das Lohnfortzahlungsgesetz eingeführt. Dieses Gesetz regelte erstmals eine Pflicht zur Lohnfortzahlung für Arbeitgeber im Krankheitsfalle und stellte Arbeiter und Angestellte hinsichtlich gleich.

In den 70er Jahren sorgte der wirtschaftliche Aufschwung zu Verbesserungen des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung. So wurde unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und Rehabilitationsgesetz eingeführt und die Versicherungspflicht auf selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen und auf Künstler und Publizisten ausgeweitet.

Einführung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mit dem 01.01.1989 wurde im Rahmen des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) das Krankenversicherungsrecht – das bis dahin noch in der Reichsversicherungsordnung geregelt war – in das Sozialgesetzbuch (Fünfter Teil) integriert. Ebenfalls wurden mit dem SGB V die bis dahin für die Gesetzliche Krankenversicherung noch unbekannten Leistungen zur Förderung der Gesundheit, Früherkennung von Krankheiten und Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit eingeführt.

1991

Ab dem 01.01.1991 wurde durch die deutsche Wiedervereinigung das Krankenversicherungsrecht auf die neuen Bundesländer ausgeweitet.

Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Folgend sind die wesentlichen Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt und kurz erläutert:

01.01.1997: Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung

01.07.1997: 1. und 2. Neuordnungsgesetz (NOG)

Diese Gesundheitsreformen sahen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Versicherten vor, das Krankengeld wurde von bisher 80% auf 70% des Regellohnes herabgesetzt.

01.01.2004: Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)

Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden vor allem Leistungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. So ist mit diesem Gesetz die Leistung Sterbegeld, Entbindungsgeld und weitestgehend der Anspruch auf Sehhilfen gestrichen worden.

Zusätzlich wurde die Zuzahlungsbefreiung neu geregelt und eine Reihe von Zuzahlungen zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung neu eingeführt, z. B. die Praxisgebühr und die Zuzahlung zu Haushaltshilfe.

Beim Zahnersatz wurden befundbezogene Festzuschüsse eingeführt.

01.01.2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist das größte Reformvorhaben in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung. Was diese Reform genau beinhaltet, können Sie hier nachlesen.

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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 07. Januar 2012 um 10:21 Uhr