| Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit |
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Seite 1 von 2 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AltersteilzeitarbeitEinen Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit haben Versicherte,
und entweder
oder
ArbeitslosigkeitFür die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit muss bei Beginn der Rente eine Arbeitslosigkeit vorliegen. Ebenfalls muss der Versicherte nach Vollendung eines Alters von 58 Jahren und sechs Monaten arbeitslos gewesen sein oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Hier empfiehlt es sich, die Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen und sich hierüber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Die Meldung sollte im Turnus von drei Monaten jeweils wiederholt werden. Und zwar auch dann, wenn kein Anspruch auf Leistungen besteht. Lesen Sie hierzu:
AltersteilzeitEine Altersteilzeitarbeit begründet einen Rentenanspruch – sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen – wenn nach Vollendung des 55. Lebensjahres für mindestens 24 Kalendermonate die Arbeitszeit vermindert wurde. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber den früheren Netto-Verdienst auf mindestens 70% aufstocken und Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung aus mindestens 90% des früheren Bruttoentgeltes entrichten. |
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. März 2012 um 19:58 Uhr |
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